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Sofern die Kosten nicht über den jeweils zuständigen Unfallversicherer abgerechnet werden, entstehen pro Teilnehmer Kosten in Höhe von 65,-€, unabhängig von der gewählten Kursart.Alle Kurse dauern jeweils 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten zzgl. der Pausenzeiten.
- Erste Hilfe Kurs/Training (Der Erste Hilfe Kurs wird zur Beantragung einer Fahrerlaubnis gemäß §68 FeV anerkannt)
- Erste Hilfe Kurs für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (Für Lehrkräfte und Erzieher/innen, sowie Tagesmütter, Kurs mit Kinder- und Säuglingsnotfällen)
Durch die Vorschrift der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) "Grundsätze der Prävention" (DGUV 100-01), ist detailliert geregelt, welche Maßnahmen der Unternehmer zur Sicherstellung der "Ersten Hilfe" im Betrieb zu treffen hat (Anzahl der nötigen Ersthelfer). Ganz egal ob es sich hier z.B. um eine Kindertagesstätte, eine Kfz-Werkstatt, einen Verwaltungsbetrieb oder die Betreuer/ Trainer eines Sportvereins handelt. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass wir die Kurse über die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse abrechnen, hierbei entstehen Ihnen also in der Regel keine Kosten für die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter!
Städte und Gemeinden (Verwaltung, Bauhof oder Kindertagesstätten) sowie Schulen müssen über das Erste Hilfe Portal der Unfallkasse Hessen einen Antrag auf Kostenübernahme für den jeweils zutreffenden Bereich beantragen.
Kursgröße: Mindestens 12, maximal 20 Teilnehmer
Um die Teilnehmerzahlen zu erreichen, können auch mehrere Vereine oder Firmen zusammen einen Kurs buchen.
Die Ausbildung findet in Ihren Räumlichkeiten statt. Bitte beachten Sie hierbei die geforderte Mindestgröße des Raumes unter dem Punkt "Allgemein" in unseren gültigen AGB. Für die Durchführung als Inhouseschulung ist durch den Kunden zusätzlich ein Flipchartständer (ohne Block) zur Verfügung zu stellen.
Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein schriftliches Angebot für einen der genannten Kurse, wenn Sie kein BG-Mitglied sind.
Sprechen Sie uns an! .
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